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Stallgeflüster vom 12.1.2015:

Alljährliche Zuchtkälberauktion Zimmerberg vom 10.01.2015

Am Samstag war es wieder einmal so weit, die traditionelle Zuchtkälberauktion Zimmerberg fand in der Reithalle Korrodi statt.

Ein Tag, vor dem wir Reiter uns jedes Mal erneut fürchten, da wir sicher sein können, dass es entweder hagelt, schneit oder in Strömen regnet, weil ja die gesamte Anlage besetzt ist.
Doch diesmal hatten wir Glück, denn es traf uns nur ein stürmischer Wind, dafür jedoch bei strahlendem Sonnenschein. ;-)

Damit wir dem ganzen Trubel etwas ausweichen konnten, gingen wir also bereits früh morgens ausreiten, was ich wirklich jedem empfehlen möchte.

Denn wie Fluchttiere auf den Einmarsch der ohrenbetäubenden Kuhglocken und den noch viel gefährlicheren „Geisslechlöpfer“ reagieren, kann sich jeder denken.
Getreu dem Motto „wer nicht hören will, muss fühlen“ bekamen dies auch wieder einige zu spüren.
Diejenigen werde ich im nächsten Jahr sicherlich auch plötzlich auf meinem frühmorgendlichen Ausritt antreffen. ;-)

Aber auch ich bin noch ausgiebig belehrbar, denn vor drei Monaten war mir natürlich das Datum der Kälberauktion auch noch nicht so bewusst, weshalb meine Pferde während dem Anlass ihren Physiotermin erdulden mussten. Glücklicherweise meisterten sie dies jedoch beide mit Bravur.

Alle unwissenden Reiter (wie beispielsweise ich) haben sich natürlich gefragt, weshalb die „Moderatorin“ frech ein Diadem trägt. Aber als zweite Braunviehkönigin der Schweiz, steht dies Barbara Reidt natürlich zu.

Was ich auch schon immer wissen wollte, ist ob die erworbenen Kälber gleich mit dem neuen Besitzer mit nach Hause gehen, oder ob diese später „geliefert“ werden.

Für diejenigen die dies ebenfalls interessiert, habe ich hier noch die Bedingungen aufgelistet:

1. Allgemeine Auktionsbedingungen
Die Tiere werden mit der Währschaft „gesund und recht“ abgegeben.

2. Zuschlag
Wer bei der Versteigerung von der Auktionsleitung mit Zustimmung des Verkäufers den Zuschlag erhält, ist Käufer des Tieres und zur Abnahme und Zahlung verpflichtet. Nach erfolgtem Zuschlag gehen Nutzen und Schaden für die Tiere auf den Käufer über. Das Mietbieten seitens des Verkäufers ist untersagt.

3. Bezahlung, Abtransport
Der Käufer des Tieres hat nach erfolgtem Zuschlag oder spätestens nach der Beendigung der Auktion den Kaufpreis bar zu entrichten. Bei dieser Gelegenheit werden ihm alle Dokumente über das erworbene Tier samt einer Kaufquittung ausgehändigt. Mit dieser Quittung
können die Tiere vom Käufer an die Hand genommen werden. Das handelsübliche Vorführgeld von Fr. 10.- Pro Tier wird vom Käufer an der Kasse bezahlt. Auf Verlangen des Käufers übernimmt ein vom OK bestellter Transporteur Verlad und Lieferung des Tieres an die Adresse des Käufers. Diese Transportkosten gehen zu Lasten des Empfängers.

Insgesamt 14 Aussteller präsentierten ihre Kälber, darunter natürlich auch heimische Korrodi- Kälber. Wer gerne mehr über die Abstammung erfahren möchte, kann diese hier noch nach lesen (ab Seite 12).
Als Tierfreund hätte ich natürlich am liebsten alle gleich mitgenommen, denn diesen süssen und wuscheligen Geschöpfen kann man ja fast nicht wiederstehen.

Deshalb musste ich auch ziemlich schmunzeln, als die Kinder schockiert feststellten, dass es auf dem Grill auch KALBSbratwurst zu kaufen gibt und anschliessend fachmännisch darüber diskutierten ;-)

Einige Impressionen:

Ein kleines Foto anklicken, um es zu vergrössern. Mit einem weiteren Klick verkleinert es sich wieder.

Die Ruhe vor dem Sturm Wer dem Trubel ausweichen möchte, ist früh unterwegs Schlafendes Kalb Kälber Kalb Kälber Braunviehkönigin Die Halle war voll Die Halle war voll Festwirtschaft Kuscheliges Fell Parkplatz